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AGB

AGB RecruitingHelden UG (haftungsbeschränkt) – Stand 01.07.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln das Nutzungs- und Vertragsverhältnis zwischen RECRUITINGHELDEN UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Geschäftsführer Stefan Levko, Blutenburgstraße 23a, 80636 München, Deutschland (nachfolgend „RH“) und den Nutzern der Leistungen, die von RH angeboten und erbracht werden (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen von RH gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird hiermit widersprochen.

(2) RH betreibt unter verschiedenen Top-Level-Domains, sowie unter verschiedenen Subdomains und Aliasen dieser Domains und in Sozialen Netzwerken die Dienste von RH. Alle Websites, auf denen RH die Dienste von RH zur Verfügung stellt, werden im Folgenden insgesamt die „RH-Websites“ genannt.

(3) RH ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller Anlagen sowie Nutzungsbedingungen, Webseiten usw. zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen in Textform, so werden diese wirksamer Vertragsbestandteil, sofern RH den Kunden bei Bekanntgabe gesondert auf die Frist und die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so kann RH abweichend von §3(2) mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Kündigt RH nicht, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt. RH wird den Kunden auf das Vorstehende bei Bekanntgabe der Änderungen ausdrücklich hinweisen. Änderungen in Dauerschuldverhältnissen oder bereits geschlossenen Verträgen werden nur dann wirksam, wenn sie im jeweiligen Einzelfall im Lichte der zu berücksichtigenden Interessen von RH für den Kunden zumutbar sind.

(4) Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von RH erfolgt ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Bestimmungen. Dies gilt auch für eine Nutzung von einem Ort aus, der außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland liegt.

(5) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von RH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Nutzungsbedingungen von RH gelten auch dann, wenn RH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bestimmungen sonst abweichenden Bedingungen eines Bewerbers die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Leistungen von RH

(1) Der Umfang der von RH geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem ausgefüllten Auftrag/Vertrag bzw. aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

(2) RH ist jederzeit berechtigt, die Leistungsbeschaffenheit zu ändern, wenn und soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von RH für den Kunden zumutbar ist. Für Änderungen der Leistungsbeschreibungen gilt §1(3) entsprechend.

(3) Bei den Leistungen von RH handelt es sich unter anderem um die Ansprache und Auswahl von Bewerbern mittels webbasierter Softwarelösungen zum E-Recruiting, insbesondere die automatisierte Übermittlung von Stellenanzeigen an teilnehmende Online-Jobbörsen, Online-Marktplätze und Online-Portale (nachfolgend „Börsen“) zur Veröffentlichung, eine Stellen- und Kandidatenabgleichsfunktionalität („Abgleich“), sowie um die Bereitstellung von Angebotsbörsen zur Veröffentlichung von Personalangeboten der Kunden, zur Anbahnung von Arbeitsvertrags-Abschlüssen oder Werkverträgen (Angebotsbörsen).

(4) Beauftragt der Kunde RH mit der Vermittlung von Stellenanzeigen des Kunden oder eines Dritten an teilnehmende Börsen zur Veröffentlichung, wird RH im Rahmen des technisch und tatsächlich Möglichen alle Anstrengungen zur termingerechten und fehlerfreien Übermittlung an die gewünschten Börsen unternehmen. RH ist jedoch nicht in der Lage, die Veröffentlichungen in den gewünschten Börsen zu überprüfen und übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass die Stellenanzeigen in sämtlichen der gewünschten Börsen tatsächlich oder in der gewünschten Form oder zu einem vom Kunden gewünschten Zeitpunkt termingerecht und/oder vollumfänglich erscheinen.

(5) Beauftragt der Kunde RH mit der Vermittlung von Personalangeboten des Kunden an teilnehmende Angebotsbörsen zur Veröffentlichung, wird RH im Rahmen des technisch und tatsächlich Möglichen alle Anstrengungen zur termingerechten und fehlerfreien Übermittlung an die gewünschten Börsen unternehmen. RH ist jedoch nicht in der Lage, die Veröffentlichungen in den gewünschten Börsen zu überprüfen und übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass die Personalangebote in sämtlichen der gewünschten Börsen tatsächlich oder in der gewünschten Form oder zu einem vom Kunden gewünschten Zeitpunkt erscheinen.

(6) RH kann im Rahmen eines Abgleichs der Bewerberdatenbank sowie über die Angebotsbörsen gegebenenfalls die Gelegenheit zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages bzw. Werkvertrages zwischen Bewerbern des Kunden und Dritten nach Projektabschluss wahrnehmen.

(7) RH wird ausschließlich für und auf Weisung seiner Kunden tätig. Sofern Bewerber und Kunde bereits über die RH-Websites Verträge untereinander schließen, ist RH hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner. RH haftet nicht für einen bestimmten Erfolg, etwa einen Kontakt zwischen Kunden und/oder Kandidaten. RH haftet ferner nicht für Pflichtverletzungen der Kandidaten aus den mit den Kunden geschlossenen Verträgen.

(8) RH unternimmt keine eigene Arbeitnehmer-Überlassung. RH schließt keinerlei Verträge mit den zu überlassenden bzw. zu vermittelnden Zeitarbeitskräften. RH hat und hatte zu keiner Zeit ein Weisungsrecht gegenüber den zu überlassenden bzw. zu vermittelnden Arbeitskräften/Bewerbern, wie auch diese RH zu keiner Zeit und in keiner Weise ihre Arbeitskraft schulden.

(9) RH ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne) nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch RH findet nicht statt, hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich. Das Vorstehende gilt ausdrücklich auch für dem Kunden überlassene Vorlagen, etwa von Nutzungsbestimmungen und Datenschutzerklärungen für die Nutzung des Online-Systems durch den Kunden. Überlassene Datenträger jeder Art wie Papier, CDs usw. werden Eigentum von RH.

(10) Vorbeugende Wartungsarbeiten sowie Störungen oder Unterbrechungen des Bewerber-Management-Systems werden, soweit vorher möglich, mit angemessener Frist angekündigt. RH wird Störungen der technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der RH-Websites technisch nicht zu realisieren ist.

(11) Soweit RH unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit – mit Vorankündigung – eingestellt bzw. entgeltpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. Die Entgeltpflichtigkeit setzt eine entsprechende Vereinbarung zwischen RH und Kunde voraus.

§ 3 Angebote, Preise

(1) Verträge kommen durch Bestätigung von RH in Textform zustande oder durch vorbehaltlose Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines Angebots in Textform. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen (§ 305b BGB) haben Vorrang.

(2) Die Preise für Leistungen von RH bestimmen sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten und Individualvereinbarungen. RH ist berechtigt, die Preislisten jederzeit zu ändern und vom Vertragspartner den geänderten Preis zu fordern, soweit die Änderung der Billigkeit entspricht (§ 315 BGB). Für die Wirksamkeit der Änderungen der Preislisten gilt im Übrigen §1(3) entsprechend. Auf §1 (3) wird verwiesen.

§ 4 Kündigung

(1) Bei Aufträgen bzw. Verträgen ohne Mindestlaufzeiten gilt für den Kunden und RH eine Kündigungsfrist von vier Wochen jeweils zum Ende des Monats. Wird keine Kündigung ausgesprochen, so verlängert sich der Auftrag bzw. Vertrag automatisch um jeweils einen Monat.

(2) Bei Aufträgen bzw. Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um die vereinbarte Laufzeit und Zahlungsfrist, höchstens aber um ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Ende der Laufzeit gekündigt wird. Sind andere Bedingungen einzelvertraglich geregelt, so gelten diese vorrangig.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform.

(4) Bei zeitlich begrenzten Verträgen ist eine Kündigung vor Zeitablauf nur aus wichtigem Grund möglich. Im Falle der Kündigung hat der Kunde den Schaden zu ersetzen, der durch getätigte Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Auftragsvolumen entstanden ist. Der Nachweis eines geringeren oder ausgebliebenen Schadens steht dem Kunden offen.

§ 5 Abnahme, Gewährleistung

(1) RH informiert den Kunden, sobald die Leistungen zur Verfügung stehen. Soweit es sich ihrer Natur nach um abnahmefähige Leistungen handelt, hat der Kunde die Leistungen von RH innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zurverfügungstellung bzw. Zugang einer entsprechenden Mitteilung zu prüfen und abzunehmen, soweit nicht Mängel vorliegen, die die Leistung wesentlich beeinträchtigen und daher für den Kunden nutzlos machen. Eine Ablehnung ist schriftlich (Textform genügt) zu erklären, gegebenenfalls unter Bezeichnung der nicht wesentlichen Mängel. Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die von RH erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als mangelfrei abgenommen. Auch die unbemängelte Inanspruchnahme einer einmaligen Leistung gilt als Abnahme. Im Übrigen gelten die handelsrechtlichen Rügepflichten (§ 377 HGB).

(2) Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme bzw. dem Verstreichen der in Abs. (1) genannten Frist. Im Falle einer mangelhaften Leistung leistet RH nach entsprechender Rüge zunächst Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie von RH verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz nach Maßgabe von § 11) zu.

(3) RH haftet nur im vertraglich vorausgesetzten oder sonst allgemein vorauszusetzenden Umfang für die tatsächliche Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Dienste auf den RH-Websites im Internet und die weiteren Dienstleistungen. Von Haftung und etwaigen Garantien ausgenommen sind branchentypische Bereitstellungsausfälle wegen Stromausfall, Serverabsturz, Virenverseuchung und sonstiger höherer Gewalt u. Ä. sowie regelmäßige bzw. angekündigte Wartungsfenster im branchenüblichen Umfang.

§ 6 Vergütung/ Zahlungsbedingungen/ Zahlungsverzug

(1) Die Vergütung der Leistungen von RH richtet sich nach dem jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden für den bestellten Service/die Leistung vereinbarten Preis.

(2) Die Zahlung erfolgt aufgrund Rechnungsstellung durch RH. Die Rechnungsstellung über laufende Leistungen erfolgt zu den von RH frei zu bestimmenden bzw. vertraglich vereinbarten Zeitpunkten für erbrachte oder zukünftige Leistungen, die RH dem Kunden mitteilt (Abrechnungszeitraum). Rechnungen sind mit Zugang beim Kunden ohne Abzug zum angegebenem Zahlungsziel fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 4. Tag nach Absendung bei RH, egal ob sie per Post, Telefax oder E-Mail versandt wird.

(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn RH über den Betrag verfügen kann; im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist; im Fall von Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto von RH.

(4) Werden RH Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist RH berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen zu verlangen.

(5) Bei vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzug über mindestens 2 Abrechnungszeiträume ist RH berechtigt, Anschlüsse zu sperren, Daten aus Online-Angeboten zu entfernen, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

§ 7 Aufrechnung/ Zurückbehaltungsrecht

(1) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von RH anerkannt sind.

(2) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wird abbedungen, soweit der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, nicht unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

§ 8 Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von RH sachgerecht zu nutzen. Soweit RH Nutzungsbedingungen für seine Leistungen veröffentlicht, hat der Kunde diese zu beachten. Er hat RH ebenfalls unverzüglich über Veränderungen der bei Vertragsschluss maßgeblichen Verhältnisse zu informieren, insbesondere über die Rechtsstellung seiner Person, die Gesellschaftsverhältnisse, die technischen Voraussetzungen im Rahmen der Nutzung der Leistungen von RH, aber auch, soweit sie die Preisgestaltung betreffen können. Im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge oder des § 613a BGB auf Seiten des Kunden ist RH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

(2) Zugriffsmöglichkeiten zu den von RH angebotenen Dienstleistungen dürfen nicht missbraucht werden; gesetzliche Vorschriften und behördliche Auflagen müssen erfüllt werden. Leistungen von RH dürfen nicht zur Verfolgung oder Unterstützung rechtswidriger Aktivitäten in Anspruch genommen werden. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, keine sittenwidrigen, obszönen, pornographischen, gewalthaltigen, diskriminierenden, extremistischen oder politisch radikalen und sonstigen rechtswidrigen Inhalte hochzuladen oder sonst zugänglich zu machen, die Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, keine unwahren, beleidigenden oder sonst ehrverletzenden Äußerungen zu tätigen oder entsprechende Inhalte zu übermitteln. Die Nutzung der Leistungen von RH durch andere als den Kunden (Dritte) oder die Gestattung dieser Nutzung ist nur zulässig, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wird. Eine fehlende vertragliche Vereinbarung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung für die Inanspruchnahme durch Dritte.

(3) Dem Kunden ist es untersagt, die Dienste von RH zur Übermittlung von Umfragen, Preisausschreiben, Pyramidenspielen, Kettenbriefen, Spamming, Scamming oder anderen Formen nicht erwünschter Nachrichten – gleich ob kommerzieller oder nicht-kommerzieller Natur – zu verwenden und/oder personenbezogene Daten anderer Nutzer (insbesondere E-Mail-Adressen und sonstige Anmeldungsdaten) durch Umgehung der Sicherungsvorkehrungen abzufangen oder auf sonstige Weise zu sammeln.

(4) Der Kunde ist für sämtliche Inhalte, z. B. Texte, die er an RH-Websites sendet, einstellt oder zur Veröffentlichung durch Dritte freigibt, allein verantwortlich und übernimmt hierfür die volle Haftung. RH ist nicht verpflichtet, diese für RH fremden Inhalte zu überprüfen und übernimmt daher keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Legalität der Inhalte. RH ist jedoch berechtigt, die Inhalte der Nutzer auf Vereinbarkeit mit den allgemeinen Gesetzen oder diesen Nutzungsbedingungen zu überprüfen und, sofern aus Sicht von RH erforderlich, die jeweiligen Inhalte zu ändern oder von der Website zu entfernen.

(5) Mängel sind RH unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat RH die Feststellung und die Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen. Soweit Störungen, Schäden und Mängel im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, sind RH alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadensbeseitigung entstanden sind.

(6) Verstößt der Kunde gegen die Pflichten nach Abs. (2) und (3), so ist RH zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt. Im Falle des Verstoßes gegen Pflichten nach Abs. (1) ist RH nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt.

§ 9 Verantwortlichkeit für fremde Inhalte

(1) RH stellt im Rahmen der Angebote eigene Informationen und Daten sowie Informationen und Daten von anderen Anbietern (etwa mittels Hyperlinks, PDF-Datei etc.) zur Verfügung. Für Inhalte, Programme und Webseiten anderer Anbieter oder sonstiger Dritter übernimmt RH keine Haftung. Das Vorgenannte gilt insbesondere auch für die Angebote teilnehmender Börsen, die das Stellenangebot auf Wunsch des Kunden veröffentlichen.

(2) RH übernimmt insbesondere keine Verantwortung für fremde Inhalte oder die Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit oder Rechtmäßigkeit von Inhalten, Programmen und Webseiten Dritter, die RH empfiehlt oder auf die RH durch Verlinkung von den RH-Websites verweist, ohne jedoch Kenntnis von den Inhalten zu haben. Für diese Angebote ist ausschließlich der jeweilige Anbieter verantwortlich und es gelten seine Nutzungsbedingungen. Das Vorgenannte gilt insbesondere für die Angebote teilnehmender Online-Jobbörsen/-Portale/-Marktplätze, die das Stellenangebot auf Wunsch des Kunden veröffentlichen.

§ 10 Urheber- und Leistungsschutzrechte

(1) Sämtliche von RH auf RH-Websites veröffentlichten Inhalte, Informationen, Bilder und Datenbanken sind urheberrechtlich geschützt. Auch die Rechte an der Gestaltung des Internetportals sowie der verwendeten Software und Technologie stehen ausschließlich RH, den mit ihr verbundenen Unternehmen oder ihren Kooperationspartnern zu.

(2) Der Kunde gestattet RH alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungen der vom Kunden gelieferten Daten und Informationen (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne).

(3) Soweit bei RH oder von RH beauftragten Dritten im Rahmen der Erstellung von Internetangeboten mit individuellem Design Urheber-, Leistungsschutz- und/oder Verwertungsrechte entstehen, werden diese erst nach Ende des Vertrages auf den Kunden übertragen.

(4) RH haftet nicht dafür, dass die vom Kunden oder von Drittanbietern gelieferten Daten frei von Urheber- oder Leistungsschutzrechten sind. Wird RH von dritter Seite wegen eines Verstoßes gegen Urheber- oder/und Leistungsschutzrechte in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, RH von diesen Ansprüchen freizustellen.

§ 11 Haftung

(1) RH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von RH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von RH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) RH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von RH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von RH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung von RH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von RH für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Insbesondere haftet RH bei leichter Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverluste, soweit der Kunde eine angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung unterlassen hat.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für von RH schriftlich übernommene Garantien bleiben unberührt.

(5) Soweit die Haftung von RH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von RH.

(6) RH garantiert keine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Dienste; Unterbrechungen aufgrund von Wartung, Updates, technischer Störungen oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs von RH sind möglich. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von RH liegen (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Netzausfälle, auch bei Dritten), hat RH nicht zu vertreten; sie berechtigen RH, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben. Die vorstehenden Haftungsregelungen (Abs. 1–5) bleiben hiervon unberührt.

(7) RH haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der über seine Dienste übermittelten Informationen. Ebenso wenig haftet RH dafür, dass die Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Absender oder der Empfänger sie rechtmäßig behandelt oder weiterverarbeitet.

(8) RH haftet nicht für Schäden, die von den teilnehmenden Online-Jobbörsen/-portalen/-marktplätzen oder sonstigen Dritten verursacht wurden.

(9) Die Haftung von RH beschränkt sich auf den Betrag des vereinbarten, monatlich vom Kunden zu zahlenden Entgeltes, beschränkt auf ein angemessenes Verhältnis zum vertragstypischen Schadensrisiko.

(10) Die Erfüllung des Schadensersatzanspruches kann durch Abtretung des Schadenersatzanspruches, den RH gegenüber den Dritten hat, an den Kunden erfolgen.(1) RH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von RH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von RH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) RH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von RH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von RH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung von RH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von RH für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Insbesondere haftet RH bei leichter Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverluste, soweit der Kunde eine angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung unterlassen hat.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für von RH schriftlich übernommene Garantien bleiben unberührt.

(5) Soweit die Haftung von RH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von RH.

(6) RH garantiert keine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Dienste; Unterbrechungen aufgrund von Wartung, Updates, technischer Störungen oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs von RH sind möglich. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von RH liegen (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Netzausfälle, auch bei Dritten), hat RH nicht zu vertreten; sie berechtigen RH, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben. Die vorstehenden Haftungsregelungen (Abs. 1–5) bleiben hiervon unberührt.

(7) RH haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der über seine Dienste übermittelten Informationen. Ebenso wenig haftet RH dafür, dass die Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Absender oder der Empfänger sie rechtmäßig behandelt oder weiterverarbeitet.

(8) RH haftet nicht für Schäden, die von den teilnehmenden Online-Jobbörsen/-portalen/-marktplätzen oder sonstigen Dritten verursacht wurden.

(9) Die Haftung von RH beschränkt sich auf den Betrag des vereinbarten, monatlich vom Kunden zu zahlenden Entgeltes, beschränkt auf ein angemessenes Verhältnis zum vertragstypischen Schadensrisiko.

(10) Die Erfüllung des Schadensersatzanspruches kann durch Abtretung des Schadenersatzanspruches, den RH gegenüber den Dritten hat, an den Kunden erfolgen.

§ 12 Geheimhaltung, Datenschutz, Auftragsdatenverarbeitung

(1) Soweit nicht ausdrücklich in Textform anders vereinbart, gelten die im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgetauschten Informationen als vertraulich und werden von beiden Parteien nur zu Vertragszwecken verwendet.

(2) Verarbeitet RH im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (insbesondere Bewerberdaten), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. RH verarbeitet diese Daten ausschließlich nach dokumentierter Weisung des Kunden und zum vertraglich festgelegten Zweck. Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, insbesondere für das Vorliegen erforderlicher Rechtsgrundlagen und Einwilligungen sowie für die Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO, verantwortlich.

(3) RH gewährleistet, dass die mit der Datenverarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO) und dass angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO umgesetzt werden. Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag nebst Anlage (TOM).

(4) Der Kunde wird sich über die Dienste keine für ihn nicht bestimmten Daten beschaffen oder diese verändern (5) Der Kunde erhält Zugangsdaten (Benutzername/Passwort), die er vertraulich zu behandeln hat; er haftet für Missbrauch, der aus einer von ihm zu vertretenden unberechtigten Verwendung resultiert. Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Datenübertragung im Internet trotz angemessener Sicherungsmaßnahmen ein Restrisiko des unbefugten Zugriffs verbleibt.

§ 13 Haftung des Kunden

(1) Der Kunde versichert, an allen von ihm gelieferten Daten und Dateien (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne) die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Rechte innezuhaben und dass durch die vertragsgemäße Nutzung dieser Daten und Dateien keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte, verletzt werden

(2) Der Kunde versichert im Übrigen, dass er zur Übertragung aller Rechte befugt ist, die zur Herstellung des Vertragsgegenstandes oder zur Erbringung der Dienstleistungen auf Seiten von RH erforderlich sind. Soweit der Kunde damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er, dass bezüglich des Vertragsgegenstandes gegenüber niemandem eine fortwirkende Vereinbarung getroffen ist oder wird, in deren Folge Verwertungsrechte und Befugnisse der nach diesem Vertrag zu gewährenden Art automatisch erlöschen oder an einen Dritten fallen.

(3) Der Kunde haftet für alle Schäden, die RH und ihren Mitarbeitern, Kunden oder sonstigen Vertragspartnern durch ihn, seine Mitarbeiter und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen oder durch von ihm bzw. in seinem Auftrag von Dritten zur Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände entstehen. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden.

(4) Der Kunde haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche von RH und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inanspruchnahme oder Nutzung einer Leistung von RH entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den Kunden selbst oder dessen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen beschränkt.

(5) Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Kunde RH und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte von RH herleiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Soweit Dritte gegen RH Ansprüche geltend machen, wird RH den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

(6) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Preisliste bzw. den vertraglichen Vereinbarungen, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde RH die entsprechenden Kosten zu erstatten. Die Zugriffsmöglichkeit auf die RH-Dienste ist nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen sind zu unterlassen. Zusätzlich sind die RH-Dienste nicht zur Verbreitung pornographischer, radikalpolitischer oder radikalreligiöser Inhalte zu nutzen.

(7) Der Kunde hat anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben; RH erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen; RH entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.

(8) Der Kunde hat RH innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen sowie jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von RH geführt wird, anzuzeigen.(1) Der Kunde versichert, an allen von ihm gelieferten Daten und Dateien (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne) die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Rechte innezuhaben und dass durch die vertragsgemäße Nutzung dieser Daten und Dateien keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte, verletzt werden

(2) Der Kunde versichert im Übrigen, dass er zur Übertragung aller Rechte befugt ist, die zur Herstellung des Vertragsgegenstandes oder zur Erbringung der Dienstleistungen auf Seiten von RH erforderlich sind. Soweit der Kunde damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er, dass bezüglich des Vertragsgegenstandes gegenüber niemandem eine fortwirkende Vereinbarung getroffen ist oder wird, in deren Folge Verwertungsrechte und Befugnisse der nach diesem Vertrag zu gewährenden Art automatisch erlöschen oder an einen Dritten fallen.

(3) Der Kunde haftet für alle Schäden, die RH und ihren Mitarbeitern, Kunden oder sonstigen Vertragspartnern durch ihn, seine Mitarbeiter und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen oder durch von ihm bzw. in seinem Auftrag von Dritten zur Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände entstehen. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden.

(4) Der Kunde haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche von RH und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inanspruchnahme oder Nutzung einer Leistung von RH entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den Kunden selbst oder dessen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen beschränkt.

(5) Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Kunde RH und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte von RH herleiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Soweit Dritte gegen RH Ansprüche geltend machen, wird RH den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

(6) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Preisliste bzw. den vertraglichen Vereinbarungen, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde RH die entsprechenden Kosten zu erstatten. Die Zugriffsmöglichkeit auf die RH-Dienste ist nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen sind zu unterlassen. Zusätzlich sind die RH-Dienste nicht zur Verbreitung pornographischer, radikalpolitischer oder radikalreligiöser Inhalte zu nutzen.

(7) Der Kunde hat anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben; RH erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen; RH entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.

(8) Der Kunde hat RH innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen sowie jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von RH geführt wird, anzuzeigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist der Sitz von RH.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

(4) Bei Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen AGB ist der Sitz von RH Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. RH ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

(5) Begriffe wie Kündigung und Rücktritt stehen synonym für das jeweils gesetzlich vorgesehene Verhalten bei Einzel- und Dauerschuldverhältnissen, das für diese AGB gleichermaßen gilt, ohne dass die Wortwahl die Rechtswahl einschränkt.(1) Erfüllungsort ist der Sitz von RH.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

(4) Bei Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen AGB ist der Sitz von RH Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. RH ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

(5) Begriffe wie Kündigung und Rücktritt stehen synonym für das jeweils gesetzlich vorgesehene Verhalten bei Einzel- und Dauerschuldverhältnissen, das für diese AGB gleichermaßen gilt, ohne dass die Wortwahl die Rechtswahl einschränkt..